Házirend
1. PRÄAMBEL
Diese Haus- und Platzordnung (nachfolgend „Hausordnung“) ist eine Benutzungsordnung und gilt für die Wiener Kaiser Wiesn (nachfolgend „Veranstaltung“) am gesamten Gelände der Kaiserwiese in 1020 Wien (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“), veranstaltet durch die Wiener Kaiser Wiesn GmbH (nachfolgend „Veranstalter“) im Zeitraum zwischen 25.09.2025 und 12.10.2025.
A házirend minden bejáratnál egyértelműen kifüggesztve van, bár az egyes területekre vonatkozó eltérő házirend nincs kizárva. Ha ez a helyzet, akkor az átdolgozott házirend jól látható lesz ezen egyes területek előtt.
Aufgrund der durch das Betreten und Teilnahme bei/an seiner Veranstaltung begründeten vertraglichen bzw. vorvertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters bzw. ihm obliegenden rechtlichen Verpflichtungen nehmen die BesucherInnen des Veranstaltungsgeländes mit ihrem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. Besuch/Teilnahme an der Veranstaltung ausdrücklich zur Kenntnis, dass die von ihnen oder für sie oder über sie bekanntgegebenen oder erfassten personenbezogenen Daten, sohin neben ihren allfälligen Namen und sonstigen Vertragsdaten, vor allem im Zuge der Videoüberwachung oder Veranstaltungsdokumentation erstellte Bild- und Fotodaten, vom Veranstalter als Verantwortlicher der Datenverarbeitung im Sinne des Art 4 Z 7 EU-Datenschutzgrundverordnung bzw. der Bildverarbeitung der §§ 12ff Datenschutzgesetz 2018 verarbeitet und vom Veranstalter bzw. seinen Partner und Sponsoren, sofern keine berechtigten Interessen des/der BesucherIn betroffen sind, auch entschädigungslos verwertet und veröffentlicht werden dürfen. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://kaiserwiesn.at/de/meta/datenschutz verwiesen und nimmt der/die BesucherIn diese ausdrücklich zur Kenntnis.
2. AZ ALKALMAZÁS HATÁLYA ÉS IDŐTARTAMA
Diese Hausordnung gilt während der gesamten Veranstaltungsdauer vom 25.09.2025 bis 12.10.2025 für das Ganze im Zusammenhang mit der Veranstaltung benutzte Gelände. Sämtliche Bereiche, die während der Veranstaltung mit bzw. ohne Tickets und / oder einer Akkreditierung zugänglich sind, einschließlich aller Ein- und Ausgänge, sowie sämtliche weitere offiziellen Bereiche und Einrichtungen (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“) gehören zum Veranstaltungsbereich. Das Veranstaltungsgelände wird während der gesamten Dauer der Veranstaltung ausreichend beleuchtet. Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.
3. MARAD
3.1. Im Veranstaltungsgelände dürfen sich nur Personen aufhalten, die dieses zwischen dem Beginn des Einlasses am jeweiligen Veranstaltungstag und Ende der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag betreten. Für Teilbereiche des Veranstaltungsgeländes ist es erforderlich ein Ticket und / oder eine Akkreditierung mit sich zu führen. Die Akkreditierung ist beim Betreten und innerhalb des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen des Veranstalters, des Sicherheit- und Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen und kann auch den Zutritt außerhalb der Öffnungszeiten ermöglichen. Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen. Beim Betreten oder Verlassen der Zelte bekommen Sie ab 18.30 Uhr vom Veranstalter auf Ihr Ersuchen einen Stempel oder Band als Akkreditierung, dies gewährt Ihnen den erneuten Eintritt in das Festzelt und ist nicht übertragbar.
3.2. Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages, haben alle BesucherInnen das Veranstaltungsgelände schnellstmöglich, längstens aber bis 24:00 Uhr wieder zu verlassen. Ausgenommen in den Almen dürfen sie sich bis 01:00 Uhr aufhalten. Wir weisen darauf hin, dass das Festgelände bei Bedarf bereits um 22:45 Uhr gesperrt werden kann.
3.3. Innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist das Fahren und Parken mit und von Fahrzeugen nur mit einer besonderen Ermächtigung des Veranstalters und auf den dafür vorgesehenen Zufahrten gestattet.
4. BELÉPÉSI ELLENŐRZÉSEK
4.1. Jede/r BesucherIn sowie jede/r Akkreditierte ist beim Betreten eines zutrittsüberwachten Bereiches des Veranstaltungsgeländes dazu verpflichtet dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, sein/ihr Ticket bzw. seine/ihre Akkreditierung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Wird dies verweigert, wird der Zutritt verwehrt.
4.2. Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu überprüfen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Mit Zustimmung der durchsuchten Person, ist der Sicherheits- und Ordnungsdienst berechtigt Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse, insbesondere nach verbotenen Gegenständen nach Punkt 7.2., zu durchsuchen. Dies gilt nicht nur bei Eintritt, sondern auch während Ihres Aufenthaltes am Veranstaltungsgelände. Verbotene Gegenstände nach Punkt 7.2. der Hausordnung dürfen von diesen abgenommen werden und entweder für Sie kostenpflichtig verwahrt oder mit Ihrer Zustimmung entsorgt werden. Bei Verdacht einer strafbaren Handlung oder Ihrem Ersuchen, können diese Maßnahmen auch durch die Polizei durchgeführt werden.
4.3. Sollten Personen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden diese vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert.
4.4. Der Eintritt in die Festzelte sowie in die Almen ist für Kinder unter 6 Jahren, auch in Begleitung eines Erwachsenen ab 18 Uhr nicht gestattet (Hausrecht).
Ezenkívül a Bécsi Ifjúságvédelmi Törvény a fesztivál teljes területére vonatkozik, és Ön, mint bármely kísérő/felügyelő személy, kifejezetten elfogadja és betartja:
A 14 év alatti gyermekeknek legkésőbb 22:00 óráig el kell hagyniuk a nyilvános rendezvényeket - legkésőbb éjfélig tartózkodhatnak gyám kíséretében. A fiataloknak (14-16 évesek) hajnali 1 órakor kell elhagyniuk a rendezvényt.
4.5. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes wird vom Sicherheits- und Ordnungsdienst eine Taschenkontrolle durchgeführt. Das Betreten des Geländes mit großen Taschen und Rucksäcken ist verboten.
4.6. Personen, die nicht dem Anlass entsprechend gekleidet sind (Trachten), kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden.
5. VERHALTEN IM VERANSTALTUNGSGELÄNDE
5.1. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein/e andere/r geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
5.2. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage Folge zu leisten. All jene die vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgen oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstoßen, können vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
5.3. Zur Abwehr von Gefahren und aus Sicherheitsgründen sind die BesucherInnen verpflichtet Anweisung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei Folge zu leisten.
5.4. Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist stets Folge zu leisten.
5.5. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen, Zigaretten in die dafür vorgesehenen Aschenbecher. Leere Mehrwegbecher sind an allen Gastronomieständen gegen Rückerstattung des geleisteten Pfandes zurückzugeben. Ein Reinigungsdienst für den Innen- und Außenraum des Veranstaltungsgeländes ist dauerhaft verfügbar, um dieses sauber zu halten.
5.6. Im Gefahr- oder Brandfall ist den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes Folge zu leisten.
6. ALKOHOL
6.1. Gem. § 11 Wr JSCHG 2002 i.d.g.F. ist es Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres generell untersagt, alkoholische Getränke an allgemein zugänglichen Orten und/oder bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben und/oder zu konsumieren. Der Veranstalter behält sich in diesem Zusammenhang die Kontrolle vor Ort durch MitarbeiterInnen und Behörden ausdrücklich vor. Etwaiges Zuwiderhandeln wird angezeigt, alkoholische Getränke werden abgenommen.
6.2. Jegliche Mitnahme von alkoholischen Getränken auf das Veranstaltungsareal ist untersagt. Diesbezügliche Behältnisse werden, ohne Ersatzanspruch, eingezogen. Der/Die BesucherIn erklärt sich in diesem Zusammenhang mit entsprechenden Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Veranstalters einverstanden.
6.3. Der übermäßige Konsum von Alkohol auf dem Veranstaltungsareal ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, stark alkoholisierte Personen, die für sich selbst und/oder Dritte eine Gefährdung darstellen, des Veranstaltungsareals zu verweisen.
7. TILTÁSOK
7.1. Sofern nicht ausdrücklich durch den Veranstalter genehmigt, ist es untersagt, folgende Gegenstände in das Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem Veranstalter bzw. zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.
7.2. Verboten sind insbesondere:
(a) Bármilyen fegyver;
(b) Fegyverként, vágó-, szúró-, szúrófegyverként vagy lövedékként használható dolgok és tárgyak – különösen esernyők, sisakok és egyéb terjedelmes használati tárgyak;
c) A fesztivál területén tilos a paprika- és könnypermet használata
d) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus PET (ausgenommen ist eine PET-Flasche bis 0,5 Liter), Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind sowie mehr als eine Tetra-Packung über 0,5 Liter pro Person;
(e) tűzijátékok, fáklyák, füstpor, füstbombák vagy egyéb pirotechnikai cikkek;
f) mindenféle alkoholos italok, drogok és stimulánsok;
(G) das Rauchen ist in geschlossenen Räumen wie den Zelten und den Almen untersagt;
(h) rasszista, xenofób, jobboldali radikális, nemzetiszocialista, szexista vagy politikai propagandaanyag;
(én) Bármilyen zászló- vagy zászlórúd;
(j) Állatok, a vakvezető kutyák és/vagy partnerkutyák kivételével;
k) jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie promotionelle und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art;
(l) Gázspray-palackok, maró, gyúlékony, színező vagy egyéb veszélyes anyagok, illetve egészségre ártalmas vagy erősen tűzveszélyes anyagokat tartalmazó tartályok - kivétel: szabványos zseböngyújtók;
(m) terjedelmes tárgyak, például létrák, zsámolyok, (összecsukható) székek, dobozok, nagy táskák, nagy hátizsákok, teve hátizsákok (hidratáló hátizsákok), utazótáskák, sporttáskák;
(n) nagyobb mennyiségű papír és/vagy papírtekercs;
(O) mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megafone, Gasdruckfanfaren;
(p) lézeres mutatók;
(q) Fotokameras, außer „Pocket-Kameras und handelsübliche Smartphones mit Fotofunktion“, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte;
(r) Kerékpárok, gördeszkák, kígyódeszkák, görkorcsolyák, robogók, kickboardok, Segwayek és hasonló járművek;
(s) andere Objekte, die die Sicherheit und / oder das Ansehen einzelner KünstlerInnen, der Veranstaltung oder des Veranstalters beeinträchtigen könnten.
(t) A fesztiválsátrakban és az alpesi legelőkön a sörasztalokon állni szigorúan tilos.
7.3. Sofern nicht ausdrücklich durch den Veranstalter genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:
(a) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sowie andere promotionelle oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche (Brief, Fax, E-Mail) Genehmigung durch den Veranstalter durchzuführen;
(b) bármilyen tárgy kidobása vagy bármilyen folyadék kiömlése, különösen, ha ez más emberek irányába történik;
c) tüzet gyújtani, tűzijátékot, fáklyát, füstport, füstbombát vagy egyéb pirotechnikai tárgyat felgyújtani vagy lőni;
d) politikai propaganda és akciók, rasszista, idegengyűlölő, jobboldali radikális vagy szlogenek és emblémák kifejezésére vagy terjesztésére;
(e) olyan módon viselkedni, amelyet mások provokatívnak, fenyegetőnek, diszkriminatívnak vagy sértőnek értelmezhetnek;
f) olyan helyzetet teremteni, amely saját vagy mások életét vagy biztonságát veszélyezteti, vagy más személyt bármilyen módon veszélyeztet;
(G) bármikor személyi sérülést vagy anyagi kárt okozni;
(h) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen,
insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer, Dekorationen oder ähnliches zu besteigen, erklettern oder zu übersteigen;
(én) belépni olyan területekre (pl. rendezvénytermek, VIP- és médiaterületek stb.), amelyek a nagyközönség számára nem engedélyezettek, vagy amelyek belépési engedélye nem vonatkozik ezekre a területekre;
(j) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen, zu blockieren oder zu beeinträchtigen;
k) szerkezetek, létesítmények, kerítések vagy utak címkézésére, festésére vagy ragasztására;
(l) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände
durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. – zu verunreinigen;
(m) túlzott mennyiségű alkohol fogyasztása;
(n) Dohányzás a dohányzás tilalmával megjelölt helyeken.
7.3. Jede Zuwiderhandlung im Sinne dieser Haus- und Platzordnung wird wie folgt geahndet:
(a) Der/Die BesucherIn wird des Veranstaltungsgeländes verwiesen;
(b) der Veranstalter erteilt dem/der BesucherIn für die Dauer der Veranstaltung (nach Ermessen auch über mehrere Veranstaltungstage) ein Platzverbot;
c) die Rechte des Inhabers des Hausrechts – insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleiben unberührt;
d) Verletzungen der den VeranstaltungsteilnehmerInnen für den Betrieb und die Benützung der Veranstaltungsstätte durch diese Haus- und Platzordnung auferlegten Handlungs- und Unterlassungspflichten sind gemäß § 32 Abs. 3 des Wiener Veranstaltungsgesetzes strafbar.
8. BARRIEREFREIE MOBILITÄT FÜR ROLLSTUHLFAHRER
Wir sind stets bemüht, den Besuch bei der Wiener Kaiser Wiesn für Menschen mit eingeschränkter Mobilität so angenehm wie möglich zu gestalten. Alle drei Festzelte verfügen daher über Rollstuhlplätze sowie behindertengerechte WCs. In der „Kaktus Alm“ gibt es eine Rampe, Rollstuhlplätze (Außenbereich) sowie ein behindertengerechtes WC.
Felügyelőink és biztonsági személyzetünk természetesen készséggel áll a rendelkezésére.
9. EGYÉB
9.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Die Reinigung des Veranstaltungsgeländes erfolgt laufend, die Grundreinigung erfolgt außerhalb der Betriebszeiten.
9.3. Die Ausleuchtung des Geländes erfolgt mit Einbruch der Dunkelheit bis zum Abstrom der Gäste.
9.4. Die Sicherung des Geländes erfolgt durchgehend.
9.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.6. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Hausordnung ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern, ergänzen und adaptieren. Diese geänderte Hausordnung gilt ab Veröffentlichung bzw. Anschlag vor/in dem Veranstaltungsgelände und wird von den BesucherInnen ausdrücklich zur Kenntnis genommen.
9.7. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass am 27., 28. September sowie am 3., 4., 10. und 11. Oktober für Reservierungen ein Musikbeitrag in der Höhe von € 5,00 pro Person zu zahlen ist. Dieser wird vorab verrechnet.
Für jene Gäste, die ohne Reservierung die Alm besuchen ist ein Beitrag von € 10,00 pro Person vor Ort zu leisten.
10. PFAND
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand, welcher für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter zu zahlen ist. Die Einwegpfandprodukte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Die Pfandhöhe beträgt 25 Cent, damit soll sichergestellt werden, dass die Flaschen und Dosen wieder zurückgebracht werden. Die Pfandhöhe ist für alle Flaschen und Dosen gleich hoch.
Gastgewerbebetriebe, aus denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, müssen für Einweggetränkeverpackungen, die vor Ort bleiben, kein Pfand einheben und ausbezahlen. Außerdem besteht auch keine Rücknahmepflicht.
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das österreichische Pfandlogo und der Barcode (EAN-Code) deutlich erkennbar sind. Bei der Rückgabe sollte die Flasche oder Dose daher leer, unzerdrückt und das Etikett auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein.
Am Festgelände der Wiener Kaiser Wiesn GmbH werden Rückgabebehälter aufgestellt, wo die BesucherInnen das Pfandgut abgeben, wobei der Pfandwert von 25 Cent einer karitativen Einrichtung zugutekommen und der Gesamterlös nach Ende der Wiener Kaiser Wiesn 2025 übergeben wird.
11. GENEHMIGUNG
GENEHMIGUNG gem. § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz, 2020.
Die gegenständliche Haus- und Platzordnung wurde vom Grundeigentümer sowie dem Veranstalter der Kaiser Wiesn erlassen und mit Bescheid der Magistratsabteilung 36 – Veranstaltungswesen genehmigt.
ERREICHBARKEIT WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Wiener Kaiser Wiesn GmbH,
+43 1 534 70 86 481
office@kaiserwiesn.at
MELLÉKLET A HÁZSZABÁLYZATHOZ
12. HAFTUNG
12.1. Jede/r BesucherIn erklärt sich ab dem Zeitpunkt des Betretens des Veranstaltungsgeländes mit dieser Haus– und Platzordnung ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten, insbesondere den Anweisungen des Veranstalters bzw. der für diesen tätigen Personen, insbesondere Sicherheitspersonal Folge zu leisten. Etwaige Widersprüche müssen rechtzeitig und schriftlich der Geschäftsleitung des Veranstalters zugehen. Diesem Schriftformerfordernis ist durch einfachen postalischen Briefwechsel Genüge getan.
Eine Kommunikation via E-Mail oder Fax erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, solange sich der/die EmpfängerIn nicht ausdrücklich auf die gleiche Art und Weise damit einverstanden erklärt. Die Haus– und Platzordnung gilt so lange, bis der/die letzte BesucherIn das Veranstaltungsgelände verlassen hat.
12.2. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, haftet gegenüber dem Veranstalter oder dem Eigentümer des Veranstaltungsgeländes oder des beschädigten Gegenstandes für jede von ihm/ihr oder ihm/ihr zuzurechnenden Personen verursachte Beschädigung, Zerstörung oder erhebliche bzw. ekelerregende Verschmutzung des Veranstaltungsgeländes samt Nebenbereichen bzw. darin befindlichen Gegenständen.
12.3. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie sich im Veranstaltungsgelände und in dessen Umfeld auf eigene Gefahr aufhält und den Veranstalter oder andere relevante Personen und Organe nicht für eingegangene Risiken, Gefahren oder Verlust einschließlich Körperverletzung, Schäden am Privateigentum, Verluste von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Veranstaltung resultieren, verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, ob sich diese Vorfälle vor, während oder nach dem Besuch ereignen, mit Ausnahme von Ereignissen, die durch grobe Fahrlässigkeit und / oder vorsätzliches Verschulden des Veranstalters verursacht werden.
12.4. Sämtliche Unfälle oder Schäden sind – auch wenn der/die BesucherIn zur Beseitigung selber verpflichtet ist – unverzüglich dem Veranstalter unter Wiener Kaiser Wiesn GmbH, Windmühlgasse 26 / 3 Stock, 1060 Wien, Telefon: + 43 (1) 534 70 86 481, E-Mail: office@kaiserwiesn.at anzuzeigen.
13. VERWERTUNGSRECHTE – TON UND BILDAUFNAHMEN
Der Veranstalter behält sich vor Ton- und Bildaufnahmen zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung und Dokumentation anzufertigen und zu veröffentlichen, sofern keine berechtigten Interessen des/der BesucherIn damit verletzt werden. Die Speicherung entspricht den Bestimmungen des § 13 DSG. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem aus Gründen der Sicherheit und der Dokumentation der Veranstaltung zu überwachen und aufzuzeichnen.
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie, so nicht durch den Veranstalter schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) gestattet, Ton- und/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen des Veranstaltungsgeländes oder der gesehenen Darbietungen sowie der Veranstaltung als Ganzes nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Es ist strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial und/oder Beschreibungen der Veranstaltung bzw. spezieller Darbietungen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.